AGB`s

§ 1 Allgemeines
(1) Die Benutzung der VR-Arcade und der darin enthaltenen Anlagen und Gegenstände durch die Teilnehmer unterliegt ausschließlich diesen Bedingungen. Entgegenstehende Bedingungen der Teilnehmer werden nicht anerkannt.
(2) Für einzelne Anlagen innerhalb der VR-Arcade können weitere, separate Nutzungsbedingungen existieren. Auf deren Inhalt und Geltung werden die Besucher gegebenenfalls individuell an der jeweiligen Anlage vom Sicherheit-/Aufsichtspersonal hingewiesen werden. Etwaige Aushänge des Veranstalters sind zu beachten.
(3) Vorhandene Absperrungen und Markierungen der Spielbereiche innerhalb der VR-Arcade sind vom Teilnehmer immer zu beachten.
§ 2 Umfang der geschuldeten Leistungen

(1) Die Teilnehmer sind berechtigt, gegen Entrichtung des Eintrittspreises entsprechende Bereiche der VR-Arcade während der gebuchten Zeit zu benutzen. Die Bezahlung erfolgt bei Onlinebestellungen vorab oder auch vor Ort.

(2) Der Veranstalter ist berechtigt, aus Gründen der Sicherheit oder aus technischen Gründen die Teilnahme der Besucher der VR-Arcade abzusagen, einzuschränken beziehungsweise zu unterbrechen. Der Teilnehmer erhält nach seiner Wahl eine Erstattung, einen Ersatztermin oder Gutscheine über den Wert seiner Buchung.
(3) Bricht der Teilnehmer ohne Verschulden des Veranstalters die Buchung ab, erfolgt keine Erstattung des Kaufpreises, wenn der Veranstalter die ihm obliegende Leistung vertragsgemäß angeboten hatte.
§ 3 Voraussetzungen der Nutzung der VR-Arcade
(1) Der Besuch / Teilnahme der VR-Arcade unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln und/oder Alkohol ist verboten. In der gesamten Anlage ist Rücksicht auf die anderen Besucher und deren Belange zu nehmen.
(2) Der Besuch / die Teilnahme der VR-Arcade ist für Besucher ab 10 Jahren möglich. Besucher, die an einer psychischen oder physischen Beeinträchtigung leiden, sind von der Teilnahme an der VR-Arcade ausgeschlossen. Insbesondere sind hier der Gleichgewichtssinn und Epilepsie zu nennen.
(3) Jeder Teilnehmer hat vor Benutzung der VR-Arcade an der obligatorischen Einweisung durch den Veranstalter teilzunehmen. Den dort erteilten Anweisungen, mündlich, schriftlich oder durch weitere technische Medien, ist immer Folge zu leisten. Wiederholte Verstöße gegen erteilte Anweisungen können, wenn sie eine schuldhafte Pflichtverletzung des Teilnehmers begründen, nach vorheriger Anmahnung zum Ausschluss von der VR-Arcade führen.
(4) Das Fertigen und Verbreiten von Foto- und Videoaufnahmen in den Räumlichkeiten der Virtual Area ist erlaubt. Die Persönlichkeitsrechte gefilmter oder fotografierter Personen bleiben davon jedoch unberührt.
(5) Minderjährigen ab 10 Jahren ist die Nutzung der VR-Arcade gestattet, wenn eine aufsichtsberechtigte erwachsene Person mit anwesend ist.
§ 4 Jugendschutz
Die vom Veranstalter Multimediaanwendungen weisen zum Teil eine Altersfreigabe der USK (Freiwillige Selbstkontrolle Unterhaltungssoftware GmbH) gemäß den Vorschriften des Jugendschutzgesetzes bzw. des Jugendmedienschutzstaatsvertrages aus. Der Veranstalter nutzt darüberhinaus die technische Kategorisierung der Anwendungen.
Der Anbieter ist berechtigt, die Altersangaben des Kunden anhand eines amtlichen Lichtbildausweises (Personalausweis, Reisepass) zu überprüfen. Ist ein Altersnachweis nicht möglich, ist es dem Anbieter vorbehalten nur solche Spiele und Multimediaanwendung zugänglich zu machen, die keiner Altersbeschränkung unterliegen oder ab 10 Jahren freigegeben sind.
§ 5 Absagen des Teilnehmers
Dem Teilnehmer stehen die gesetzlichen Rücktritts-/Kündigungsmöglichkeiten zu. Der Veranstalter räumt außerdem ein vertragliches Rücktrittsrecht mit den folgenden Maßgaben ein:
  • Rücktritt des Kunden bis zum 10. Tag vor dem Termin – kostenlos
  • Rücktritt bis zum 4. Tag vor dem Termin – 50 % des Gesamtpreises sind vom Kunden zu bezahlen
  • Rücktritt bis zum 2. Tag vor dem Termin – 75% des Gesamtpreises sind vom Kunden zu bezahlen
  • Späterer Rücktritt – 100 % des Gesamtpreises sind vom Kunden zu bezahlen.
Dem Kunden bleibt dabei jeweils der Nachweis gestattet, dass ein Schaden beziehungsweise eine Wertminderung überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger beim Veranstalter angefallen ist als in Höhe der vorgenannten Pauschalen.
§ 6 Umbuchungen
Umbuchungen sind – unter Berücksichtigung der Buchungslage – bis zum 10. Tag vor dem gebuchten Termin möglich und kosten eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 5 Euro. Dem Kunden bleibt auch insoweit der Nachweis gestattet, dass ein Schaden beziehungsweise eine Wertminderung überhaupt nicht entstanden ist oder wesentlich niedriger beim Veranstalter angefallen ist als in Höhe der vorgenannten Pauschale.
§ 7 Haftung des Veranstalters
Der Veranstalter, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen haften nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Bei der Verletzung von wesentlichen Verpflichtungen ist die Haftung des Veranstalters auch bei einfacher Fahrlässigkeit gegeben, jedoch auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Hiervon unberührt bleiben Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nach zwingenden gesetzlichen Haftungsregelungen.
§ 8 Einbringung von Wertsachen
Dem Teilnehmer wird ausdrücklich geraten, keine Wertgegenstände mit in die VR-Arcade zu bringen. Von Seiten des Veranstalters wird keinerlei Bewachung / Verwahrung für dennoch eingebrachte Wertgegenstände geschuldet.
§ 9 Ausrüstung / Verleih
(1) Der Veranstalter stellt den Teilnehmern eine technische Ausrüstung zwecks Benutzung der VR-Arcade und der darin vorhandenen Anlagen / Stationen zur Verfügung. Die ausgeliehene Ausrüstung darf während der Benutzung der VR-Arcade nicht an andere Personen übertragen werden, es sei denn, es erfolgt eine Gestattung des Sicherheits-/Aufsichtspersonals. Die erhaltene Ausrüstung muss gemäß der individuellen Einweisung des Teilnehmers vor Verlassen der VR-Arcade wieder beim Veranstalter abgegeben werden.
(2) Das Mitbringen und Benutzen eigener Ausrüstung ist den Teilnehmern nicht gestattet.
(3) Der Teilnehmer behandelt die vom Veranstalter geliehene Ausrüstung / Gegenstände mit der erforderlichen Sorgfalt. Die Ausrüstung / Gegenstände sind ausschließlich zum bestimmungsmäßigen Gebrauch und auf Anweisung des Sicherheits-/Aufsichtspersonals zu benutzen.
(4) Die vom Veranstalter zur Verfügung gestellte Ausrüstung (VR-Brille, Akku, Kabel, Controller, Haptikequipment) darf nur innerhalb der Spielfläche genutzt werden und muß bei Verlassen dieser beim Veranstalter abgegeben werden.
§ 10 Personenbezogene Daten
Der Veranstalter gibt personenbezogene Daten des Teilnehmers nicht an Dritte weiter. Eine Weitergabe von Daten an Dritte erfolgt nur, wenn der Teilnehmer zuvor in die Datenweitergabe ausdrücklich einwilligt oder eine gesetzliche Verpflichtung zur Datenweitergabe besteht. Sofern der Teilnehmer eine Einwilligung erteilt hat, kann der Teilnehmer diese jederzeit mit Wirkung für die Zukunft durch einfache Mitteilung an den Veranstalter (z.B. durch E-Mail, Brief, telefonisch) widerrufen. Eine Auftragsdatenverarbeitung findet nicht statt. Der Veranstalter wird ggf. erhobene Daten nicht länger speichern, als dies für die Zwecke der Vertragsabwicklung erforderlich ist. Wenn der Teilnehmer Auskunft über die beim Veranstalter gespeicherten Daten bzw. deren Löschung wünscht, genügt dafür eine einfache Anfrage an (E-Mail, Brief, Telefon) an den Veranstalter. Benutzungsbedingungen Stand: 07.02.2020